News
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| DELEGIERTENVERSAMMLUNG 4.6.2010 IN ZÜRICH Jahresbericht des Zentralpräsidenten |
| SALÄRUMFRAGE Die letzte Salärumfrage des Schweizerischen Bankpersonalverbands SBPV wurde im Jahre 2005 durchgeführt. Seither hat sich in der Bank- und Finanzbranche viel bewegt und dies hatte auch einen grossen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten. Um die Entwicklung der Löhne zu erfahren, ist es nun wieder an der Zeit, eine neue Salärumfrage zu machen. Die Umfrage wird vom 17. Juni 2010 bis am 31. Juli 2010 online durch www.onlineumfragen.com durchgeführt. Die Umfrage dauert ca. 20 Minuten. Folgen Sie hier zur Salärumfrage. Die Befragung richtet sich an alle Personen, welche bei einer Bank, einer Finanzgesellschaft oder einer anderweitigen Institution, die im Finanzsektor tätig ist, angestellt sind. Die Antworten und Angaben werden absolut vertraulich behandelt und nicht weitergegeben! Um eine aussagekräftige Salärumfrage durchführen zu können, sind wir auf viele Teilnehmende angewiesen. Bitte leiten Sie daher den Link an all Ihre Bekannte weiter, welche im Finanzbereich tätig sind. Besten Dank. Ziel dieser Umfrage ist es, die Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die Erwartungen der Bankangestellten zu erfahren. Damit die politische Arbeit unseres Verbandes entsprechend angepasst werden kann. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme. |
| RESULTAT MITGLIEDERUMFRAGE
Das Resultat der Mitgliederumfrage "Lohnentwicklung" ist online. |
| DER SBPV IM NETZ Treten Sie der Gruppe SBPV bei auf facebook und XING. |
| NEUER VERSICHERUNGSPARTNER VIVACARE Vivacare, die Krankenversicherung für Sportler. Profitieren Sie dank unseren Kollektivverträgen von Rabatten auf der Zusatzversicherung. Weitere Informationen |
NEUE KOOPERATION MIT BOA LINGUA BUSINESSCLASS Ab sofort profitieren die Mitglieder des SBPV bei Sprachkursen von Boa Lingua BusinessClass. Aktuell: International Certificate in Financial English (ICFE). Details |
| ALV-REFERENDUM Der SBPV unterstützt das Referendum gegen die Revision des Arbeitslosengesetzes. Details |






