Accesskeys

SBPV - Schweizerischer Bankpersonalverband

Mit uns gehen Sie nicht baden!
Mit uns gehen Sie nicht baden!
Der SBPV verlost ein iPhone 3GS!
Viel Glück! 

Machen Sie auf sich aufmerksam!
Machen Sie auf sich aufmerksam!
100% Vertraulichkeit gewährleistet. Kostenlose Registrierung bis zum 31.12.2010! 

News

2,5% LOHNERHÖHUNG IN DEN BANKEN - EINE FORDERUNG DIE SINN MACHT

Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) fordert eine Lohnerhöhung von 2,5% in der Bankbranche. Lesen!

SBPV NIMMT STELLUNG ZUM RUNDSCHREIBEN DER FINMA ÜBER DIE VERGÜTUNGSSYSTEME

Der Schweizerische Bankpersonalverband begrüsst den Willen der FINMA, gewisse Regulierungen in der Finanzbranche durchzusetzen. Die Krise hat die Schwächen der Selbstregulierung und die dramatischen Konsequenzen der Exzesse des Finanzmarktes für die Gesellschaft und auch für die Angestellten der Banken zur Genüge aufgezeigt. Lesen

Dokument anzeigenSBPV Stellungnahme FINMA (1957kB)
Finma stellt sich quer

Die Vernehmlassungsfrist der Finma ist heute zu Ende gegangen. Während sich die Verbände, Parteien, Arbeitgeber und -nehmer einig sind, die Boni in der Finanzbranche stärker zu regulieren, sind diese Vorschläge bei der Aufsichtsbehörde Finma umstritten.


Beitrag aus der Sendung Tagesschau vom 14. August 2009, Quelle: www.sf.tv/archiv

VERKAUF DER AAM PRIVATBANK AN DIE BASLER KANTONALBANK,
DER DRESDNER BANK (SCHWEIZ) AN DIE LGT GROUP UND DER
COMMERZBANK (SCHWEIZ) AN DIE VONTOBEL GRUPPE

Welches sind die Rechte der Arbeitnehmer?

Im Falle eines Firmenwechsels (Verkauf oder Fusion), sind die Rechte der Angestellten durch das Obligationenrecht (Artikel 333 und 333a) und das Recht bei Fusionen geschützt. Die Arbeitnehmer müssen insbesondere vor der Umsetzung über die Hintergründe, sowie die rechtlichen und sozialen Konsequenzen des Verkaufs oder der Fusion informiert werden. Falls Massnahmen geplant sind, welche die Arbeitnehmer in Folge des Verkaufs der Firma betreffen, muss eine Konsultation der Angestellten innert nützlicher Frist stattfinden. Auf jeden Fall bevor die Massnahamen entschieden wurden.

Im Rahmen einer übernahmebedingten Umstrukturierung vorgenommene Entlassungen sind bei Nichteinhaltung der Konsultationspflicht missbräuchlich.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Zentralsekretariat des Schweizerischen Bankpersonalverbands gerne zur Verfügung.

info@sbpv.ch

T 0848 000 885

DELEGIERTENVERSAMMLUNG VOM 19. JUNI 2009

Jahresbericht 2008 des Zentralpräsidenten P.-R. Wyder Lesen

RESTRUKTURIERUNG BEI DER UBS

Die ernüchternden Lehren des Konsultationsverfahrens Lesen

ARCHIV

WIE SETZT SICH DER SBPV KONKRET FÜR DIE ANGESTELLTEN DER UBS EIN?

Der Schweizerische Bankpersonalverband hat nach Ankündigung des Stellenabbaus zusammen mit der internen Arbeitnehmervertretung bei der UBS interveniert, um die Anzahl Entlassungen zu minimieren. Dabei hat er im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens folgende Forderungen gestellt:

 

1.    Verlängerung der Konsultationsfrist, damit die Personalvertreter Vorschläge unterbreiten können, wie der Stellenabbau und die Kündigungen verhindert werden können.

  • Dazu hat der SBPV zusätzliche Informationen von der UBS Leitung über die voraussichtlich abzubauenden Stellen gefordert. Nur so können die Personalvertreter konkrete, effiziente und durchsetzbare Vorschläge erarbeiten, um den Stellenabbau und die Kündigungen zu verringern.
  • Während der Konsultationsfrist dürfen keine Kündigungen oder andere ähnliche Massnahmen ausgesprochen werden. Wenn Personen in dieser Phase trotzdem von ihrer Direktion kontaktiert wurden, können diese mit dem SBPV oder der internen Arbeitnehmervertretung Kontakt aufnehmen. Der SBPV kann über ihre Rechte und die Vereinbarung mit der UBS informieren und falls gewünscht ihre Interessen vertreten.
  • Der SBPV prüft den in Aussicht gestellten Stellenabbau auf dessen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit und unterbreitet eine Stellungnahme dazu. Dabei greift er auf die Erfahrung der Mitarbeitenden, deren Meinung und Kenntnisse sehr wichtig sind.
  • Der SBPV untersucht neue Wege um Kündigungen zu vermeiden oder zu verringern (Kurzarbeit, Pilotprojekte „Personalverleih" und evtl. zusätzliche Timeflex-Projekte).
  • Der SBPV unterstützt das Timeflex Programm der UBS, welches durch freiwillige Arbeitszeitreduktion die Anzahl der Kündigungen reduzieren soll. Dieser solidarische Ansatz soll nicht nur bei den Mitarbeitenden, sondern auch bei der Hierarchie auf breite Akzeptanz stossen und ausgedehnt werden.

Bis am 17. Mai 2009 reicht der SBPV an die Direktion Vorschläge ein, zu welchen der Arbeitgeber bis am 23. Mai 2009 Stellung nimmt. Danach ist das Konsultationsverfahren beendet. Von diesem Moment an können die von einem Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden informiert werden und im SOVIA/COACH Programm ab dem 1. Juni 2009 aufgenommen werden (für das Verfahren siehe OR 335 f, g und 336 Ziff 2c).

 

2.    Der SBPV ist im Aufsichtsausschuss COACH/SOVIA der UBS vertreten und kontrolliert dabei die Einhaltung des vereinbarten Sozialplans COACH/SOVIA. Dabei werden insbesondere die Kriterien, die zur Aufnahme in SOVIA dienen, diskutiert. Der SBPV interveniert bei unbefriedigender Umsetzung des vereinbarten Sozialplans.

  • Der SBPV vertritt die Interessen einzelner Mitglieder, die im Coaching Prozess stehen.
  • Der SBPV unterstützt die „Time Flex – Special Offer 2009" Massnahmen für Mitarbeitende im Arbeitsmarkt Schweiz.

3.    Der SBPV nimmt im Namen der Bankangestellten in den Medien Stellung zur aktuellen Situation. Dabei ist der SBPV besonders bestrebt, das Bild der Bankangestellten richtig zu stellen.

 

Wie stehen Sie zum Einsatz des Schweizerischen Bankpersonalverbands? Sind Sie mit seiner Leistung zufrieden? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, welche garantiert vertraulich behandelt wird: Mail an info@sbpv.ch oder T 0848 000 885, Denise Chervet.

KEINE AUSSERORDENTLICHE LOHNERHÖHUNG FÜR DIE VERANTWORTLICHEN DER KRISE

Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) verurteilt die exzessiven Lohnerhöhungen, welche die UBS den Managern im Investmentbanking in den USA und in Grossbritannien zugesprochen hat. Lesen

DER SBPV NIMMT STELLUNG

Gestern gab die UBS einen Milliardenverlust mehr und vor allem auch einen grossen Stellenabbau bekannt. Besonders hart trifft es den Finanzplatz Zürich. Der Schweizerische Bankpersonalverband will die UBS in die Verantwortung nehmen. Marc Bodenmann berichtet.


Beitrag aus der Sendung Schweiz aktuell vom 16. April 2009, Quelle: www.sf.tv/archiv


Weitere TV-Beiträge finden Sie unter «Medien & Publikationen».

DER BONUS AUS JURISTISCHER SICHT

Hohe Boni sind besser geschützt als bescheidene. Die regelmässig ausbezahlten eröffnen Anspruchsrechte trotz eventueller Vorbehalte seitens des Arbeitgebers. Möchten Sie mehr darüber wissen? Klicken Sie auf das Dokument!

Dokument anzeigenDer_Bonus_200902.pdf (56kB)

BANKANGESTELLTE UNTER GENERALVERDACHT

Arbeitnehmervertreter Roger Bartholdi über die zunehmende Belastung für Bankmitarbeiter. Interview vom 02. März 2009 in der NZZ.

ARBEITSZEIT/ÜBERSTUNDEN

 

Anlässlich der jährlichen Verhandlungen wurde eine Klärung betreffend der Überstundenkompensation erreicht. Gemäss Obligationenrecht Art. 321c Abs. 2 müssen die Überstunden in einer angemessenen Frist kompensiert oder vergütet werden. Diese Definition ist natürlich Auslegungssache und führt zu Konflikten. Die Neuformulierung durch die Sozialpartner bringt etwas mehr Klarheit und müsste dazu beitragen, die angehäuften Überstunden abzubauen (Art. 14.3 der neuen Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten VAB):


  1. Ab der 51. kumulierten Überstunde kann der Mitarbeiter zwischen Ausgleichung durch Freizeit und Abgeltung wählen. Für die ersten 50 Stunden entscheidet der Arbeitgeber über Ausgleichung oder Abgeltung.
  2. Bei Ausgleichung erfolgt diese normalerweise tageweise.

Wie bei allen Regelungen nützen diese nur, wenn man von ihnen Gebrauch macht. Wir raten unseren Mitgliedern daher,


  1.  ihre Arbeitsstunden aufzuschreiben, um über eine genaue Auflistung der geleisteten Überstunden zu verfügen.
  2. die durch die VAB gebotene neue Möglichkeit zu nutzen und die Überstunden regelmässig auszugleichen oder, wenn dies nicht möglich ist, die Auszahlung zu beantragen. Gemäss der VAB haben Sie hierauf ab der 51. Überstunde Anspruch.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen würden, welche Erfahrungen Sie mit diesem neuen Verfahren machen, damit wir unsere Politik entsprechend anpassen können. info@sbpv.ch

LOHNSYSTEME

 

Familienzulagen

Art. 26 der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) sieht ab der Geburt des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des letzen Kindes die Zahlung einer Familienzulage in Höhe eines einheitlichen jährlichen Betrages von CHF 3'000.- vor. Diese spezielle Zulage des Bankensektors wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugesprochen, die bereits eine kantonale Kinderzulage erhielten.

Seit dem 1. Januar 2009 legt das Bundesgesetz über die Familienzulagen die Reihenfolge der Personen fest, die in den Genuss dieser Leistungen kommen können. Diese neue Regelung hat eine grosse Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um die Leistungen aus der VAB gebracht. Um die Vorteile unserer Mitglieder beizubehalten, hat der SBPV die Arbeitgeberorganisation der Banken eingeladen, so rasch wie möglich über diesen Punkt zu verhandeln und in Bezug auf alle die Anwendung betreffenden Änderungen für die Mitarbeiter ein Moratorium zu erlassen, bis die Sozialpartner das Problem gelöst haben.

 

Die Boni stehen zur Diskussion

Die Kontroverse um die Boni im Bankenbereich ist enorm angeschwollen. Die Medien haben Pauschalurteile verbreitet und eine masslose Polemik losgetreten, indem sie Auswüchse auf bestimmten Ebenen der Finanzwelt thematisiert haben. Der SBPV hat sich in diese Diskussion eingeschaltet und hat eine Differenzierung gefordert zwischen den Boni für das obere Kader und den variablen Lohnanteilen für Angestellte und das mittlere Kader.

Beim Personal ist diese Lohnpolitik auf Akzeptanz gestossen, solange die Boni regelmässig ausgezahlt wurden. Lohnsysteme mit immer grösseren variablen Lohnanteilen wurden nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Angesichts der Krise wird nun aber die Volatilität des Systems offensichtlich und damit stellt sich die Frage für den SBPV, wie die Ziele der Lohnpolitik aus Sicht der Angestellten gestaltet werden sollen.

Die Frage der Boni wird sicherlich noch lange in den Medien, Betrieben und Universitäten für Diskussionsstoff sorgen. Davon tangiert ist nicht nur die Bankenwelt, sondern in verschiedenem Ausmass auch die restliche Wirtschaft und sogar die öffentliche Verwaltung. Insbesondere wird die Nützlichkeit der Boni als Motivationsfaktor für das Personal in Frage gestellt, wie auch die erwarteten Wirkungen in Bezug auf Produktivität.

DENISE CHERVET – NEUE ZENTRALSEKRETÄRIN DES SBPV

 

Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) hat Denise Chervet zur neuen Zentralsekretärin seiner Organisation ernannt. Sie ersetzt die aktuelle Zentralsekretärin, Mary-France Goy, welche per Ende Februar 2009 in den Ruhestand tritt. Denise Chervet tritt ihre Stelle am 2. Februar 2009 an. Zuvor war sie bei „comedia, die Mediengewerkschaft der Schweiz" für diverse sozial- und lohnpolitische Fragen zuständig.

In einem Klima von drohendem Stellenabbau und Verschlechterung des Arbeitsklimas ist die berufliche Erfahrung von Denise Chervet wichtig für die Kontinuität der Arbeit des  SBPV zugunsten seiner Mitglieder.

ERHÖHUNG DES MINIMALSALÄRS UND VATERSCHAFTSURLAUB

 

Die Sozialpartner der Bankbranche - Arbeitgeberorganisation der Banken in der Schweiz, Schweizerischer Bankpersonalverband und KV Schweiz - haben sich auf eine Erhöhung des Minimalsalärs von bisher jährlich CHF 48'000 auf neu CHF 50'000 geeinigt.

Überdies wird in den Anstellungsbedingungen der Bankangestellten ab 2009 ein Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen ohne Anrechung an die Ferien und ohne Lohnabzug eingeführt.