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SBPV - Schweizerischer Bankpersonalverband

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Gesamtarbeitsvertrag

Durch die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) setzt sich der SBPV für den Schutz und die Besserstellung seiner Mitglieder ein. Die VAB regelt unter anderem:
  • Arbeitszeit
  • Ferien und Freizeit
  • Salär
  • Massnahmen bei Fusionen und Restrukturierungen
  • Kündigungsbestimmungen

Liste der Banken, die der VAB unterstellt sind.

Dokument anzeigenVAB 2013 deutsch (740kB)Dokument anzeigenVAB 2013 englisch (885kB)
Minimalsaläre gemäss VAB
Jahressalär ab 1.1.2009 für alle ohne kaufmännische Ausbildung: CHF 50'000.–
Familienzulage pro Jahr: CHF 3'000.–
Resultate der Verhandlungen 2013
Medienmitteilung 19.6.2012
Resultate der Verhandlungen 2012

Die Verhandlungen über die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) sind abgeschlossen und haben einige Fortschritte gebracht. So konnten wir erreichen, dass die Arbeitnehmenden bei Mitarbeiterqualifikationen über die individuellen Beurteilungskriterien informiert werden müssen. Mitarbeitende haben neu das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zu ihrer Qualifikation abzugeben und eine Kopie ihrer Qualifikation anzufordern. Der Personalkommission wurde mehr Rechte eingeräumt. Sie wird in Zukunft bei internen Studien zur Lohngleichheit beigezogen. Ausserdem umfasst das interne Reglement neu die Aufgaben, Tätigkeit, Kompetenzen und Organisation der Arbeit-nehmervertretung. Es wird ihr für die Ausübung ihrer Aufgaben die entsprechende Zeit eingeräumt. Weiter hat sie das Recht, sich durch Sachverständige oder externe Sozialpart-ner beraten zu lassen. Sie wird auch über die Umsetzung von verhandelten Salärerhöhun-gen informiert. Die Sozialplanpflicht konnte leider nicht durchgesetzt werden, der Abschluss eines Sozialplans wird jedoch angestrebt. Zur Milderung der Auswirkungen bei Stellenabbau wird zudem die Kurzarbeit vorgesehen. Die automatische Anpassung der Löhne und Mindestlöhne an die Teuerung konnte nicht erreicht werden. Diese Forderung werden wir aber weiterverfolgen.