Resultate der Verhandlungen 2012
Die Verhandlungen
über die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten
(VAB) sind abgeschlossen und haben einige Fortschritte gebracht. So konnten wir
erreichen, dass die Arbeitnehmenden bei Mitarbeiterqualifikationen über die
individuellen Beurteilungskriterien informiert werden müssen. Mitarbeitende
haben neu das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zu ihrer Qualifikation
abzugeben und eine Kopie ihrer Qualifikation anzufordern. Der Personalkommission
wurde mehr Rechte eingeräumt. Sie wird in Zukunft bei internen Studien zur
Lohngleichheit beigezogen. Ausserdem umfasst das interne Reglement neu die
Aufgaben, Tätigkeit, Kompetenzen und Organisation der Arbeit-nehmervertretung.
Es wird ihr für die Ausübung ihrer Aufgaben die entsprechende Zeit eingeräumt. Weiter
hat sie das Recht, sich durch Sachverständige oder externe Sozialpart-ner
beraten zu lassen. Sie wird auch über die Umsetzung von verhandelten
Salärerhöhun-gen informiert. Die Sozialplanpflicht konnte leider nicht
durchgesetzt werden, der Abschluss eines Sozialplans wird jedoch angestrebt. Zur
Milderung der Auswirkungen bei Stellenabbau wird zudem die Kurzarbeit
vorgesehen. Die automatische Anpassung der Löhne und Mindestlöhne an die
Teuerung konnte nicht erreicht werden. Diese Forderung werden wir aber
weiterverfolgen. |