Die Versicherung erneuert sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht bis spätestens 30.11. per 31.12. schriftlich gekündigt worden ist. Tritt das Mitglied aus dem Verband, so erlischt der Anspruch auf Leistungen des SBPV-MULTI-Rechtsschutzes mit dem letzten Tag, für welchen die Prämie bezahlt wurde.
* Bitte ausfüllen
|