Projekte
| Datenauslieferung an die USA |
| 24.08.2012 Treffen mit der Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf Anlässlich eines Treffens mit der Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf am 24. August hat die Delegation des Schweizerischen Bankpersonalverbands die Schwierigkeiten der Bankmitarbeitenden dargelegt, die aufgrund der Auslieferung von Mitarbeiterdaten an die USA entstanden sind. Der SBPV erwähnte in diesem Gespräch seine Bemühungen, mit der Bankiervereinigung eine Einigung zu finden, um die entstandenen Probleme zu regeln. Eine solche Vereinbarung soll im Interesse aller Bankangestellten sein. Sie soll eine vollständige und transparente Auskunft des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitenden umfassen, diese gegen Diskriminierung im Beruf und bei der Stellensuche schützen, und eine Wiedergutmachung beinhalten. Die Bundespräsidentin unterstützt diese Vorgehensweise, die einer sozialpartnerschaftlichen Tradition der Schweiz entspricht und verspricht, bei Bedarf zu intervenieren. Sollte mit der Bankiervereinigung keine Vereinbarung zustande kommen, wird der SBPV den juristischen Weg beschreiten auf Basis des rechtlichen Gutachtens von Prof. Geiser.
Der SBPV hat Frau Widmer-Schlumpf gebeten, im Zuge der Verhandlungen mit den USA eine Globallösung auszuhandeln, die Bankmitarbeitende vor einer Strafverfolgung schützt. Die Bundespräsidentin bestätigt, dass dieser Punkt hohe Priorität bei den Verhandlungen hat. |
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Medienecho 24.08.2012
Radio DRS 1, Echo der Zeit
Print und Online: Blick Online 20Minuten onlineBerner Zeitung online und Tages Anzeiger online NZZ Wirtschaft Aargauer Zeitung News CH |
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Infoline für Bankangestellte Der SBPV richtet eine Infoline für betroffene Bankangestellte ein, weil die Rechtslage komplex ist. Fachlich beraten wird der Verband vom Anwalt Rudolf Wyss, Spezialist in der internationalen Rechtshilfe und ehemaliger Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz. Es sind Veranstaltungen für Bankangestellte mit ihm in Zürich und Genf geplant. Gleichzeitig ruft der SBPV die Bankangestellten zur Mitgliedschaft auf, denn nun gilt es, zusammen zu stehen!
Mitglied werden! |
| 16.08.2012 Bericht in der NZZ zum Gutachten von Thomas Geiser Die NZZ bezieht sich im Bericht auf das von uns in Auftrag gegebene Gutachten, das wir bisher nicht veröffentlicht haben. Bis zum Gespräch mit Evelyne Widmer-Schlumpf Ende August halten wir uns bedeckt und informieren anschliessend die Medien. |
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27.07.12 Gutachten von Thomas Geiser, Prof. für Privat- und Handelsrecht, Hauptgebiet Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Der 1. Teil des bei Prof. Geiser beantragten Gutachtens betreffend Auslieferung von Mitarbeiterdaten an die USA ist geliefert worden. Alle SBPV-Mitglieder, die sich bei unserer Infoline gemeldet haben und von der Auslieferung von Mitarbeiterdaten betroffen sind, wurden persönlich darüber informiert. Mitglieder, die über das Ergebnis dieses ersten Teilgutachtens informiert werden möchten, können dies in unserem Sekretariat per E-Mail verlangen.
In dieser Phase werden nur betroffene Mitglieder informiert.
Wir bitten deshalb Interessierte, uns kurz zu schildern, inwiefern sie von
dieser Datenlieferung betroffen sind: Name der Bank, ob sie von ihrer Bank über
die Datenlieferung informiert worden sind oder ob sie Gründe haben zu befürchten,
dass auch ihre Daten geliefert wurden. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an 0848 000 885.
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| Luzerner Zeitung, 26.7.12: Ex-Banker klagen Banken an (1709kB) |
| 25.7.12 Auslieferung von Mitarbeiterdaten: „Banker in der Offensive“ Sabina Gasser, Regionleiterin SBPV Region Zürich, im Interview bei 10 vor 10 Sendung |
| 1.07.2012 Im take it Nr. 2 berichtet der SBPV über sein mannigfaltiges Engagement zum Thema "Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die USA". |
| 12.06.2012 Einfordern von Auskunft mit Musterbrief Der Bundesrat hat inzwischen die Bewilligung erteilt, dass Banken die Namen und Daten von Mitarbeitern auch unkodiert übermitteln dürfen. Der SBPV erachtet dieses Vorgehen unter verschiedenen Aspekten als widerrechtlich. In einem ersten Schritt ist es nun wichtig, dass die betroffenen Mitarbeiter darüber informiert werden, ob und welche Personaldaten wann und an wen überliefert worden sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern die entsprechenden Informationen umgehend mitzuteilen. Die Informationspraxis der einzelnen Institute ist nicht transparent. Wir raten deshalb, von der Bank eine schriftliche Information gemäss Musterbrief einzufordern. |
| Musterbrief (808kB) |
| 06.06.2012 Sorgentelefon für gefährdete Banker. Artikel in 20 Minuten zur Infoline des SBPV. |
| 25.05.2012 Finanzplatz Schweiz: Ein Haufen von Hühnern Artikel in der Bilanz vom 25.5.2012 |
| 09.05.2012 Aufruf an Bankmitarbeitende Bankmitarbeitende werden vom Arbeitgeber und vom Rechtsstaat Schweiz verraten. Eine betroffene Bankangestellte berichtet in der Rundschau. Wir sind nach wie vor an Berichten und Rückmeldungen von Betroffenen interessiert, um konkreter vorgehen zu können. Kontakt: confidential@sbpv.ch |
| 09.05.2012 Interpellation eingereicht Jean Christophe Schwaab, Nationalrat und neuer Präsident des SBPV Region Westschweiz, reicht eine Interpellation ein. |
| 02.02.2012 Übermittlung von Mitarbeiterdaten Verschiedene Banken haben aufgrund des Steuerstreits mit den USA Mitarbeiterdaten ausgeliefert. Der SBPV hat mit einem Brief an die involvierten Banken protestiert und eine klare Informationspolitik gegenüber ihren Mitarbeitenden verlangt. Brief |




