Die Arbeitszeit ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag.
Das Bundesgesetz über die Arbeit und die Vereinbarung über die
Anstellungsbedingungen der Bankangestellten definieren die Rahmenbedingungen
der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass die definierten
Zeiten respektiert und eingehalten werden. In den letzten Jahren wurden mit der
Einführung der Jahresarbeitszeit und der Vertrauensarbeitszeit nicht nur die
Pflicht der Arbeitszeiterfassung sondern
auch die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Arbeitszeiten nicht immer
eingehalten.
Die Situation ist für alle unbefriedigend. Im Versuch das
Problem zu lösen, hat man ein Pilotprojekt verabschiedet, das eine
eingeschränkte Erfassung der Arbeitszeit vorsieht. Es ist seit Anfang 2010 in
den am Projekt teilnehmenden Banken gültig und dauert eineinhalb Jahre. In den
übrigen Banken werden Arbeitszeitkontrollen vorgenommen, welche den vom
Arbeitsgesetz definierten Normen entsprechen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Projekt oder zur
Arbeitszeit im Allgemeinen. Wir interessieren uns ebenfalls für Ihre Erfahrungen im
Bereich Zeiterfassung.
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