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SBPV - Schweizerischer Bankpersonalverband

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Projekte

ARBEITSZEIT UND PILOTPROJEKT ARBEITSZEITERFASSUNG

Die Arbeitszeit ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag. Das Bundesgesetz über die Arbeit und die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten definieren die Rahmenbedingungen der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass die definierten Zeiten respektiert und eingehalten werden. In den letzten Jahren wurden mit der Einführung der Jahresarbeitszeit und der Vertrauensarbeitszeit nicht nur die Pflicht der Arbeitszeiterfassung  sondern auch die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Arbeitszeiten nicht immer eingehalten.


Die Situation ist für alle unbefriedigend. Im Versuch das Problem zu lösen, hat man ein Pilotprojekt verabschiedet, das eine eingeschränkte Erfassung der Arbeitszeit vorsieht. Es ist seit Anfang 2010 in den am Projekt teilnehmenden Banken gültig und dauert eineinhalb Jahre. In den übrigen Banken werden Arbeitszeitkontrollen vorgenommen, welche den vom Arbeitsgesetz definierten Normen entsprechen.


Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Projekt oder zur Arbeitszeit im Allgemeinen. Wir interessieren uns ebenfalls für Ihre Erfahrungen im Bereich Zeiterfassung.

Dokument anzeigenMerkblatt Arbeitszeitaufzeichnung (25kB)
Dokument anzeigenKontrollverlust über die eigene Zeit, Kontrollverlust über das eigene Leben (39kB)
Arbeitsgesetz ArG

Haben Sie Fragen, Anregungen? Schreiben Sie uns! Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder nehmen Ihre Anliegen entgegen.