Rechtsberatung für Mitglieder
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Wir setzen uns für Ihre Rechte ein Dank einem Kollektivvertrag zwischen dem SBPV und Coop Rechtsschutz geniessen alle Mitglieder Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Höchststreitwertgrenze liegt bei CHF 150'000. Bei allen Rechtschutzfällen besteht eine Wartefrist von 3 Monaten ab Beitritt zum SBPV. |
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Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis resp. Sozialversicherungen (BVG, UVG, AHV, IV) zuerst an die Ansprechpartner des SBPV (Liste unten). Diese werden die notwendigen Schritte einleiten. Vor der Kontaktaufnahme empfehlen wir Ihnen, die Versicherungsbedingungen zum Kollektivvertrag zu lesen. |
| Bedingungen des kollektiven Arbeitsrechtsschutzvertrages (70kB) |
| Wir empfehlen als Ergänzung die super günstige Verkehrs- und Privatrechschutzversicherung SBPV-MULTI-Rechtschutz. Für nur CHF 129.60 im Jahr versichern Sie die ganze Familie. |
| Ansprechpartner SBPV |
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