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SBPV - Schweizerischer Bankpersonalverband

Rabatte bei Krankenkassen

Mitglieder des SBPV, sowie deren  Ehepartner, Konkubinatspartner (Partner im gleichen Haushalt) und 'Kinder' bis 25, falls diese noch im gleichen Haushalt wohnen bzw. noch in Ausbildung sind, profitieren dank den Kollektivverträgen mit ausgewählten Krankenkassen von Rabatten auf den Zusatzversicherungen. Ist das Logo Ihrer Krankenkasse hier ersichtlich? Dann greifen Sie sofort zum Telefon und fordern bei Ihrer Krankenkasse per nächster Prämienfälligkeit den SBPV-Mitgliederrabatt von bis zu 20% ein.

 

Falls Sie von Ihrer aktuellen Krankenkasse in eine unserer Partnerkrankenkassen wechseln möchten, um vom Rabatt profitieren zu können, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist im Vertrag (meistens zu kündigen bis Ende September – Eingang Kündigung beim Versicherer am letzten Arbeitstag des Monats). Der bestehende Vertrag (gilt nur für Zusatzversicherungen) darf aber erst gekündigt werden, wenn der neue abgeschlossen wurde, da der neue Versicherer evtl. Gesundheitsvorbehalte anbringen will. Verlangen Sie deshalb umgehend eine Offerte, wenn Sie die Krankenkasse (Zusatzversicherungen) wechseln wollen. Es ist dabei irrelevant, ob Sie die Grund- und Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern platziert haben.

 

Eine Prüfung Ihrer Zusatzversicherung und allfälliger Wechsel kann sich also unter Umständen doppelt lohnen.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter T 0848 000 885 oder info@sbpv.ch.